Mittwoch, Januar 12, 2005

 

Die Schweiz will das Geldwäschereigesetz auf den neusten Stand bringen!


Zisch
Kampf gegen Geldwäscherei soll ausgebaut werden
Die Schweiz will ihr Abwehrdispositiv gegen die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung ausbauen. Im Vordergrund stehen Anpassungen an die total revidierten 40 Empfehlungen des OECD-Ausschusses gegen Geldwäsche (GAFI). Obschon die Schweiz den neuen Standards weitgehend genügt, weicht ihre Gesetzgebung in einigen Punkten davon ab. Die Liste der Verbrechen, die Vortaten der Geldwäscherei sein können, wird erweitert. Warenfälschungen, Produktpriaterie, Menschenschmuggel, schwere Schmuggeldelikte sowie Insiderdelikte und Kursmanipulation kommen neu hinzu. Gesetze wie Strafgesetz, Urheberrechtsgesetz, Ausländergesetz, Verwaltungsstrafrechtsgesetz und Rechtshilfegesetz müssen entsprechen angepasst werden und die Transparenz bei Gesellschaften, welche Inhaberaktien ausgeben soll zudem verbessert werden. Problematische Handelstätigkeiten ausserhalb des traditionellen Finanzsektors sollen dem Geldwäschereiregime unterstellt werden, wie gewerbsmässige und mit grossen Barbeträgen unternommene Immobilienhandel, Handel mit Edelsteinen und Edelmetallen sowie Kunsthandel. Für diese Tätigkeiten werden bestimmte Sorgfaltspflichten des Geldschwäschereigesetzes gelten, deren Verletzung strafbar ist. Wegen der weltweiten Zunahme der Terrorismusfinanzierung hat das GAFI die ursprünglich nur zur Bekämpfung der Geldwäscherei geschaffenen Empfehlungen auch auf diesen Bereich ausgedehnt. Diesen Schritt soll die Schweiz ebenfalls nachvollziehen. Technische Anpassungen des 1989 in Kraft getretenen Geldwäschereigesetzes werden verbessert. Die Vernehmlassung wird bis Mitte April dauern und die Vorlage wird im Zusammenhang mit der dritten Evaluation der Schweiz durch die Mitgliedländer des GAFI stehen.
Geldwäschereigesetz auf neuen Stand bringen swissinfo
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